
Die Bundesbank hat unbeschadet des Art. 106 Abs. 1 des Vertrag s zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft das ausschl. Recht, Banknoten im Geltungsbereich des Bundesbankgesetz es auszugeben. Diese auf Euro lautenden Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (Legaltender). Die Bundesbank muss Stückelung und Unte...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geldemission-durch-die-deutsche-bu
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